Zeitnahme:
Beim 32. Sachsenwald-Lauf ( Halbmarathon, 10 km und 5,5 km– Lauf )erfolgt die Zeitnahme ausschließlich per Chip, den der Veranstalter kostenlos stellt.
Ohne Chip keine Zeitmessung! Der Leihchip wird bei der Startunterlagenabholung ausgehändigt.
Bei Zieldurchlauf muss der Chip den Helfern ausgehändigt werden. Für nicht abgegebene Chips behalten wir uns vor, einen Kostenbeitrag von € 50,- zu erheben.
Startunterlagenausgabe
Am 17.09.2011 von 17 – 19 Uhr und am 18.09.2011 bis jeweils eine Stunde vor Start an der Sportanlage Schützenallee.
Nachmeldungen:
Sind bei der Startunterlagenausgabe möglich bis 1 Stunde vor Start an der Sportanlage Schützenallee.
Start:
10:00 Uhr – Halbmarathon
10:15 Uhr – Bambini 400m
10:30 Uhr – Bambini 1 km
10:45 Uhr – Schnupperlauf 5,5 km
11:00 Uhr – 10 km Lauf
Ab 13:00 Uhr Siegerehrungen
Zeitlimit:
3:00 Stunden + Toleranz
Parken:
Parkplätze direkt am Sportplatz Schützenallee, Schwarzenbek verfügbar.
Haftung:
Für Diebstahl und Schadensfälle aller Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung
Einverstädniserklärung
Mit meiner Meldung und Teilnahme an dieser Veranstaltung, erkenne ich die Sportordnung des DLV sowie die Organisationsform des Veranstalters an.
Mir ist bekannt, dass meine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt und Haftungsansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen sind. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufs noch gegen die Stadt des Austragungsortes bzw. den Kreis oder deren Vertreter Ansprüche erheben, sollten mir durch die Teilnahme am der Veranstaltung Schäden oder Verletzungen entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.
Ich bestätige ausdrücklich die Richtigkeit aller von mir angegebenen Daten und versichere, meine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Mit der Veröffentlichung meiner Wettkampfergebnisse bin ich einverstanden.
Ich erkläre, dass ich gesund bin und einen ausreichenden Trainingszustand habe. Meine Teilnahme kann erst nach Eingang von Meldung und Startgeld erfolgen (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.)
Eine Rückerstattung von Startgebühren bei Nichtteilnahme am Wettkampf erfolgt nicht. Sollte die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen (z. B. Sturm, höhere Gewalt) ausfallen, so wird die Startgebühr ebenfalls nicht erstattet.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das Startgeld eingetroffen ist.






